Klasse B
Hier findest Du alle Informationen zu den Führerscheinen der Klasse B. Wenn Du Fragen haben solltest, kannst Du dich jederzeit bei uns melden.
Klasse B
Die Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.
Vorbesitz: direkter Erwerb
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Klasse B mit 17
Begleitendes Fahren mit 17 Jahren
Alter: 17 Jahre
Anmeldung: mit 16 1/2 Jahren
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Klasse B1
Mindestalter: 16 Jahre
Vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 400 kg, max. 15kW Motorleistung und max. 80 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Die Klasse B1 wird in Deutschland nicht vergeben. Da aber EU-weit eine einheitliche Führerscheinkarte verwendet wird, ist auf neuen Führerscheinen die Klasse B1 aufgeführt und grundsätzlich gestrichen.
Klasse B96
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 beinhaltet die Klassen AM, L.
Vorbesitz: direkter Erwerb
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kraftfahrzeuge der Klasse B auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4.250 kg nicht übersteigt.
Klasse BE
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg, das der Fahrzeugkombination maximal 7.000 kg betragen.