Klasse D

Hier findest Du alle Informationen zu den Führerscheinen der Klasse D. Wenn Du Fragen haben solltest, kannst Du dich jederzeit bei uns melden.

Klasse D

Beinhaltet D1

Vorbesitz: Klasse B

Mindestalter: Ab 18 Jahre, 20 Jahre, 21 Jahre, 23 Jahre, 24 Jahre – Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes BKrQFG

Kfz – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – zur Beförderung von Personen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg.

Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Klasse DE

Beinhaltet BE, D1E, C1E wenn C1 vorhanden

Vorbesitz: Klasse D

Mindestalter: Ab 18 Jahre, 20 Jahre, 21 Jahre, 23 Jahre, 24 Jahre – Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes BKrQFG

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.

Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Klasse D1

Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: Ab 18 Jahre nur mit Grundqualifikation im Sinne des BKrQFG, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe – sonst ab 21 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer maximalen Länge von 8 m zur Beförderung von Personen mit mehr als 8, aber höchstens 16 Fahrgastplätzen (außer dem Führersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Klasse D1E

Beinhaltet BE, C1E sofern Klasse C1 vorhanden

Vorbesitz: Klasse D1
Mindestalter: Ab 18 Jahre nur mit Grundqualifikation im Sinne des BKrQFG, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe – sonst ab 21 Jahre

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.